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Katastrophenschutzzug Wolfhagen

Das Land Hessen hat im August 2002 ein neues Katastrophenschutz-Konzept für das Land Hessen in Kraft gesetzt. Es löst viele ältere Regelungen ab. Ein Teil dieses Konzeptes sieht vor, das jede Stadt bzw. Gemeinde in Hessen einen Löschzug für den Katastrophenschutz bereitstellen soll. Hatte man früher in Hessen 96 erweiterte Löschzüge, so sollen es nun 426 Löschzüge sein. Die Kommunen werden durch die Förderung eines des zur Verfügung gestellten Fahrzeuges aus Katastrophenschutzmitteln unterstützt.

Die Stadt Wolfhagen kommt ihrer Verpflichtung, einen Löschzug zu stellen, nach. Die offizielle Bezeichnung des Löschzuges ist KatS-Kreis-Kassel 10-13. Hinter dieser relativ nüchternen Zahl verbirgt sich ein Löschzug mit einer Stärke von 1 / 4 / 20 (25 Kameraden) und vier Fahrzeugen.

Alle Mitglieder des Zuges kommen aus den Feuerwehren der Stadt Wolfhagen. Ein Teil von ihnen hat sich nach § 13a Wehrpflichtgesetz für mindestens 6 Jahre beim Katastrophenschutz verpflichtet, d.h. die Ableistung von Grundwehrdienst ist damit erloschen. Derzeit leisten 13 Freigestellte ihren Dienst im Katastrophenschutzzug Wolfhagen. Im Rahmen der Katastrophenschutzübungen werden regelmäßig zusätzliche Ausbildungen angeboten.

Der Löschzug ist im Einsatzfall durch einen Alarmierungsplan, mit einer eigenen Melderschleife innerhalb kürzester Zeit einsatzbereit. Je nach Einsatzort wird der Treffpunkt des Zuges festgelegt, in der Regel ist der Sammelpunkt in der Kernstadt.

Derzeit sind sechs Mitglieder der Feuerwehr Bründersen im KatS-Zug aktiv. Vier von ihnen sind derzeit vom Wehrdienst befreit, die beiden anderen Althelfer. Das MTF der Feuerwehr Bründersen wird als Führungsfahrzeug des Zuges eingesetzt.

Freistellung vom Wehrdienst???

Wehrpflichtige, die sich auf mindestens 6 Jahre zum ehrenamtlichen Dienst im Katastrophenschutz verpflichtet haben, brauchen keinen Grundwehrdienst zu leisten. Mit einer Verpflichtung bei einer Freiwilligen Feuerwehr haben Sie entscheidende Vorteile:

  • Sie müssen nicht für mehrere Monate ihren Wohnort verlassen und können ohne Einschränkung in Ihrem Beruf arbeiten

  • Sie sind von der Pflicht zur Musterung befreit. Sie können sofort und ohne Verzögerung mit Ihrer Berufsausbildung bzw. einem Studium beginnen.

  • Es besteht die Möglichkeit die Verpflichtung auch nach einem Wohnortwechsel bei einer anderen Feuerwehr fortzusetzen.

  • Zudem kann man aus diversen Verhinderungsgründen die Verpflichtung auch für eine befristete Zeit ruhen lassen.

  • Sie arbeiten zusammen mit prima Kameraden und werden bestimmt nicht enttäuscht.

Sie haben auch eine Verantwortung sich selbst gegenüber.

  • Sie müssen pro Jahr mindestens 150 Stunden feuerwehrtechnischen Dienst  nachwiesen.

  • Sie haben die Pflicht an Übungen und Unterrichten teilzunehmen und auch Lehrgänge zu besuchen.

  • Die Teilnahme an Einsätzen, ob Feuer oder Hilfeleistung, ist Pflicht.

Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen müssen Sie damit rechnen, sofort zur Musterung und dann anschließend unverzüglich zum Wehrdienst einberufen zu werden.

Informationen zum KatS-Zug
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Zugführer: Hans-Hermann Finke
Stellv. Zugführer: Peter Göbel, Tobias Hofmann, Christian Schlick
 
Freigestellte: 15
Mitglieder des Zuges: 45
 
Ansprechpartner der FF Bründersen: Sebastian Swoboda
 
Impressionen:
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