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Mitglieder der Einsatzabteilung

Mehr Informationen zu den derzeit 33 aktiven Mitglieder der Feuerwehr Bründersen erhalten Sie durch einen "Klick" auf die nachfolgend aufgeführten Namen der Aktiven...

Name Vorname Dienstgrad Funktion
Blaszyzck Peter Feuerwehrmannanwärter -
Bittner Michaela Hauptfeuerwehrfrau -
Bulle Johanna Feuerwehrfrau -
Ehrhardt Stefanie Feuerwehrfrau -
Engelbrecht Kai Feuerwehrmann stellv. Jugendwart
Ewe Denis Feuerwehrmann -
Fülling Julia Hauptfeuerwehrfrau stellv. Jugendwartin
Fülling Karin Oberfeuerwehrfrau -
Göbel Daniela Hauptfeuerwehrfrau -
Göbel Julia Hauptfeuerwehrfrau stellv. Jugendwartin
Hensel Thomas Oberlöschmeister Atemschutzgerätewart
Himmelreich Jochen Löschmeister -
Himmelreich Katrin Hauptfeuerwehrfrau Jugendwartin
Jacob Karsten Hauptlöschmeister -
Mattheus Mario Hauptlöschmeister -
Mattheus Michael Oberfeuerwehrmann  
Michaelis Timm Feuerwehrmannanwärter  
Müller Mathias Oberbrandmeister stellv. SBI
Müller Stefan Hauptlöschmeister Wehrführer
Schneider-Herbach Jan Feuerwehrmannanwärter -
Schwedes Erwin Oberlöschmeister  
Sebouri Khomais Oberlöschmeister -
Seegel Mirko Feuerwehrmannanwärter -
Sonnenschein Marcel Hauptfeuerwehrmann -
Swoboda Florian Oberfeuerwehrmann stellv. Jugendwart
Swoboda Sebastian Hauptlöschmeister stellv. Wehrführer
Swoboda Thomas Hauptbrandmeister stellv. KBI
Thiele Henning Oberfeuerwehrmann -
Uthof Herbert Oberfeuerwehrmann -
Vix Sandra Oberlöschmeisterin -
Weide Manuel Feuerwehrmannanwärter -
Wesche Friederich Oberfeuerwehrmann -
Wilkesmann Frank Hauptfeuerwehrmann Gerätewart

 

§10 HBKG (Ehrenamtliche Feuerwehrangehörige)

(1) Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren sind freiwillig und ehrenamtlich im Dienst einer Gemeinde tätig. Die Gemeinde unterstützt und fördert die ehrenamtlich Tätigen, die ihren Dienst unentgeltlich leisten.

(2) In den ehrenamtlichen Feuer-wehrdienst dürfen nur Personen aufgenommen werden, die das 17. Lebensjahr vollendet haben. Der Feuerwehrdienst endet mit der Vollendung des 60. Lebensjahres. Wenn es im dienstlichen Interesse liegt, kann die Feuerwehrdienstzeit auf Antrag der oder des ehren-amtlichen Feuerwehrangehörigen über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus um eine bestimmte Frist, jedoch nicht länger als bis zum vollendeten 62. Lebensjahr hinaus-geschoben werden. Der Antrag-steller hat sich vor der Entscheidung über die Verlängerung der Feuer-wehrdienstzeit einer ärztlichen Unter-suchung zu unterziehen. Die Entscheidung trifft die Gemeinde.

 
 
 
 
 
 

 

 
 
 

 

 

 

       

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